Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie ist der Badebetrieb in der Saison 2021 nur mit einigen Einschränkungen möglich. Diese sind erforderlich, um der weiterhin bestehenden Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung entgegenzuwirken. Dazu gibt es einen Hygieneplan, welcher von jedem Gast zwingend einzuhalten ist.

1. Allgemeines

Es gelten die Regelungen des aktuellen Corona-Stufenplans für Schwimmbäder. Jede Besucherin und jeder Besucher des Heideschwimmbades Höfer hat sich auf die in einem Badebetrieb unter Pandemiebedingungen typischen Gefahren durch gesteigerte Um- und Vorsicht einzustellen. Dazu gehört insbesondere auch die Einhaltung des Abstandsgebots von mind. 1,5 Metern.

2. Verhaltensregeln für Besucher
Erkrankte Personen (insbesondere bei Infekt der Atemwege oder Durchfallerkrankung) dürfen das Bad nicht nutzen.
Husten und Niesen möglichst  in die Armbeuge.
Hände häufig gründlich waschen oder desinfizieren.
Vor Nutzung der Wasserbecken kalt abduschen (Außenduschen).
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten, anderenfalls muss vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

3. Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten und Altersbegrenzung
In dieser Saison dürfen Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung einer/eines Erwachsenen eingelassen werden.
Ausdrücklich hingewiesen wird auf die besondere Aufsichtspflicht der Erwachsenen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

4. Eingangsbereich
Im Ein- und Ausgangsbereich werden alle Wege als Einbahnen mit entsprechenden Abstandsstreifen markiert. Schilder zur Erinnerung des Abstandsgebots werden gut sichtbar angebracht.
In diesen Bereichen werden keine Sitzgelegenheiten eingerichtet.

5. Besondere Hygienemaßnahmen
Die Barfuß- und Sanitärbereiche werden täglich gereinigt und desinfiziert. Hierfür werden geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet.
Jede/r Besucher/in muss sich vor Betreten des Bades die Hände desinfizieren. Im Eingangsbereich sind dafür gut sichtbar und erreichbar Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Auf die Benutzungsvorschrift wird hingewiesen.
Die Warmduschen bleiben geschlossen.
Es werden nur drei Umkleidekabinen für Badegäste gleichzeitig geöffnet.
Beide Toilettenräume dürfen nur von jeweils einer Person betreten werden.
Für Kleinkinder ist die Begleitung einer/eines Erwachsenen zulässig.
Vor den Toilettenräumen werden ebenfalls Desinfektionsmittelspender bereit gestellt.

6. Begrenzung der Besucherzahl
Das Heideschwimmbad verfügt über eine Gesamtfläche ohne Gebäude von 13.430 qm, davon stehen als Liegeflächen 7.500 qm zur Verfügung. Bei einem dem Abstandgebot entsprechenden Flächenbedarf von 15 qm je Person dürfen – nach Abzug eines Sicherheitsabschlags von 10% - max. 450 Badegäste gleichzeitig im Schwimmbadbereich anwesend sein.
Die Gesamtfläche des Schwimmerbeckens beträgt 484 qm. Bei einer Personenbelastung je Std. von 4,50 qm und einem Abzug im Rahmen der Corona-Restriktionen von 25% beträgt die maximale gleichzeitige Personenzahl 81.
Die Gesamtfläche des Nichtschwimmerbeckens beträgt 235 qm. Bei einem Divisor von 2,70 qm für die zulässige Personenbelastung und dem Abzug von 25% ist hier die maximale gleichzeitige Besucherzahl auf 65 Badegäste festgelegt.
Die Fläche des Kleinkindbeckens beträgt 75 qm. Bei gleichem Divisor 2,70 und 25% Abzug gilt hier die maximale gleichzeitige Besucherzahl 21.

7. Liegeflächen
Es werden Hinweisschilder auf die einzuhaltenden Verhaltensregeln aufgestellt.
Es dürfen nur Gruppen einer Familie oder einer Wohngemeinschaft gemeinsam eine Liegefläche nutzen.
Die Liegeflächen müssen voneinander einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten.

8. Sport- und Spielgelände
Der Spielplatz neben dem Kleinkindbecken darf von Kindern unter 10 Jahren nur in Begleitung Erwachsener benutzt werden. Auf die Verantwortung zur Einhaltung der Abstandsregel wird in geeigneter Weise hingewiesen.
Fußball- und Volleyballfeld bleiben während des Badbetriebes geschlossen.

9. Sprungtürme, Rutschen, Attraktionen
Jegliches Springen vom Beckenrand und den Startblöcken ist untersagt.
Sprungtürme und Rutsche dürfen nur freigegeben werden, wenn sich weniger als 10 Badegäste in dem jeweiligen Becken aufhalten.
Attraktionen wie Rutschmatten, Schwimminseln etc. sind untersagt.     

10. Mund- und Nasenschutz
In allen Bereichen, an denen sich Besucherschlangen bilden können, ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz erwünscht.
In den Wasserbecken darf dieser nicht getragen werden, um möglichen Erstickungs- und Ertrinkungsgefahren vorzubeugen.

11. Maßnahmen für das Personal
Das Badpersonal ist angewiesen, sich bei Dienstantritt und Verlassen des Bades sowie mehrfach während der Dienstzeit die Hände zu desinfizieren und untereinander wie auch gegenüber Badegästen die Abstandsregel einzuhalten.

12. Kioskbetrieb
Der Kioskbetrieb darf unter Einhaltung der Abstandsregeln und unter Anwendung der Sonderregelungen für die Gastronomie stattfinden.

13. Jeder Badegast mit Einzelticket muss  seinen Namen und seine Anschrift hinterlegen. 

 

Wasser

Die aktuelle Wassertemperatur beträgt  °C.